§ 326 V
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizist P fragt bei Züchter Z nach einem Hund an, der sich für P als Polizeihund eignen würde. Z zeigt P den jungen Schäferhund Hasso, in den sich P sofort verliebt. P kauft ihn. Hasso leidet jedoch bei Gefahrübergang an einer schweren unheilbaren Krankheit, aufgrund derer er in Kürze blind und taub sein wird.
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Einordnung des Falls
§ 326 V
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag setzt immer eine fruchtlos verstrichene Frist voraus (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Um zurücktreten zu können, müsste P dem Z eine Frist zur Nacherfüllung setzen (§ 323 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. P kann sofort zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
Ja!
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