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Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
6. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (12.644 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V vermietet eine Wohnung in Berlin an M für monatlich €600. In dem Formularmietvertrag steht in § 3 der AGB, dass M beim Einzug bestehende Schönheitsreparaturen beheben muss. In § 4 der AGB wird M verpflichtet, die Wohnung beim Auszug fachgerecht zu renovieren, bevor er sie zurückgibt.
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Einordnung des Falls
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Schönheitsreparaturklausel für den Einzug in § 3 der AGB ist unwirksam.
Ja!
2. Die Schönheitsreparaturklausel beim Auszug in § 4 der AGB ist wirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
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