Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Mietrecht
Farbdiktat des Vermieters einer frisch „geweißelten“ Wohnung
V vermietet an M eine schöne weiß gestrichene Mietwohnung in Hamburg-Harvestehude. Per AGB wird vereinbart, dass M die Schönheitsreparaturen in der Regel alle fünf Jahre zu tragen hat und diese in neutralen, deckenden und hellen Farben auszuführen sind.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB, Ersatzansprüche bei Vornahme Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Klauseln
V vermietet an M eine Wohnung für monatlich €800. V weiß, dass Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen unwirksam sind. Dennoch vereinbart er per AGB mit M, dass M alle zwei Jahre Schönheitsreparaturen durchführen muss. Nach zwei Jahren lässt der unwissende M die Wohnungswände für €80 streichen. Kurz darauf klärt Jurastudent J den M über die Unwirksamkeit der Klausel auf.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB, starre Fristen
V vermietet eine renovierte Wohnung an M für monatlich €500. In dem Formularmietvertrag steht in § 3 der AGB, dass der Mieter Malerarbeiten an Wänden und Decken in Küche und Bad alle drei Jahre vorzunehmen hat. § 4 der AGB sieht vor, dass Wohn- und Schlafzimmer in der Regel alle fünf Jahre gestrichen werden sollen, wenn dies aufgrund der Abnutzung erforderlich ist.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB, unrenovierte Wohnung, kein Ausgleich
V vermietet ein renovierungsbedürftiges Landhaus an M für monatlich €800. In dem Formularmietvertrag werden in den AGB die Schönheitsreparaturen ab Mietbeginn auf den Mieter abgewälzt. Als M 5 Jahre später kündigt und ausziehen möchte, verlangt V die Übergabe eines frisch gestrichenen Landhauses.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
V vermietet eine Wohnung in Berlin an M für monatlich €600. In dem Formularmietvertrag steht in § 3 der AGB, dass M beim Einzug bestehende Schönheitsreparaturen beheben muss. In § 4 der AGB wird M verpflichtet, die Wohnung beim Auszug fachgerecht zu renovieren, bevor er sie zurückgibt.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB, Grundsatz
V vermietet eine frisch renovierte Wohnung an M für monatlich €500. Laut AGB des Formularmietvertrages trägt M die laufenden erforderlichen Schönheitsreparaturen. Als M 15 Jahre später kündigt und ausziehen möchte, verlangt V die Übergabe einer frisch gestrichenen Wohnung.