vertaner Urlaub
20. Mai 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Anwältin A hat einen 2-wöchigen Skiurlaub gebucht. Am ersten Tag auf der Piste wird sie fahrlässig von Snowboardfahrer S umgefahren und erleidet einen Kreuzbandriss. Die übrigen Urlaubstage verbringt sie im Krankenbett.
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Einordnung des Falls
vertaner Urlaub
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schaden der A in Form der vertanen Urlaubszeit ist nach § 249 BGB im Wege der Naturalrestitution ersetzbar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn die vertane Urlaubszeit ein Nichtvermögensschaden ist, kann A diesen von S im Rahmen von § 253 BGB ersetzt verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Vertane Urlaubszeit ist unter normativen Gesichtspunkten ein Vermögensschaden, der nach § 251 Abs. 1 ersetzt werden kann.
Nein, das trifft nicht zu!
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