Grundfall § 832 BGB
31. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 12-jährige J nimmt aus der kurzzeitig unverschlossenen Schmuckkassette seiner Mutter M ein Feuerzeug, ohne dass M dies bemerkt. Anschließend zündelt er mit dem Feuerzeug auf dem angrenzenden Bauernhof im Stroh, so dass die Scheune des Bauern B niederbrennt.
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Einordnung des Falls
Grundfall § 832 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J handelte auch schuldhaft. Daher hat B gegen J einen Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch wenn das Kind selbst haftet, können daneben noch dessen Eltern haften (§ 832 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. M hat eine Aufsichtspflicht gegenüber J (§ 832 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. J hat als aufsichtsbedürftige Person eine widerrechtliche unerlaubte Handlung begangen (§§ 823ff. BGB).
Ja, in der Tat!
5. M haftet für die widerrechtliche Schädigung durch J, wenn sie sich nicht exkulpieren kann.
Ja!
6. M könnte sich erfolgreich damit exkulpieren, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist.
Genau, so ist das!
7. J hat ein Rechtsgut des B durch das Zündeln mit dem Feuer rechtswidrig verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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