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Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Werturteilen („Wegelagerer“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Ehrverletzende Meinungsäußerung gegenüber einem Staatsanwalt („durchgeknallt“)
Die Journalistin J bezeichnet im Rahmen einer Fernsehsendung den in einem in der Öffentlichkeit viel beachteten Strafverfahren ermittelnden Staatsanwalt S wegen dessen Vorgehen in dem Strafverfahren (Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse) als "durchgeknallt".

Grenzen der Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Werturteilen („Böhmermann“)
Der türkische Präsident E reagiert auf das Spottlied des Satiremagazins „extra 3“ sehr empfindlich. Um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem von dem zulässigen Spottlied betroffenen E zu erläutern, trägt der Fernsehmoderator B ein Schmähgedicht vor, welches nach dessen ausdrücklicher Erklärung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreite und in dem mit Bezug auf E auch pädophile sowie sodomitische Aktivitäten geäußert wurden.