Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
„ACAB“-Aufnäher als strafbare Beleidigung?
Demonstrantin D demonstriert in Hamburg gegen den G20-Gipfel. Dabei verstaut sie Portemonnaie, Handy und Schlüssel wie immer in ihrem Lieblingsrucksack, der mit einem ACAB-Aufnäher versehen ist ("All Cops Are Bastards"). Als Polizist P die D mit dem Rucksack an sich vorbeigehen sieht, zieht er D raus und sagt ihr, er fühle sich beleidigt.
Beleidigung eines Kollektivs
Pazifist P stellt sich – während Passanten vorübergehen – vor ein Kasernentor und schreit: "Die Bundeswehr schult das Morden. Jeder Soldat ist ein Mörder."
Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
T postet auf Facebook, dass alle Beamten des Bauamts der Stadt Coesfeld bestechlich seien. Das Bauamt hat dort fünf Beamte.
Wahrnehmung / Vollendung
Der Italiener I beschimpft den O auf Italienisch. O versteht kein Wort und weiß nicht, was I von ihm will.
Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
Der türkische Präsident E reagiert auf das Spottlied des Satiremagazins „extra 3“ sehr empfindlich. Um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem von dem zulässigen Spottlied betroffenen E zu erläutern, trägt der Fernsehmoderator B ein Schmähgedicht vor, welches nach dessen ausdrücklicher Erklärung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreite und in dem mit Bezug auf E auch pädophile sowie sodomitische Aktivitäten geäußert wurden.
Meinungsfreiheit 2 – der durchgeknallte Staatsanwalt
Die Journalistin J bezeichnet im Rahmen einer Fernsehsendung den in einem in der Öffentlichkeit viel beachteten Strafverfahren ermittelnden Staatsanwalt S wegen dessen Vorgehen in dem Strafverfahren (Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse) als "durchgeknallt".
Meinungsfreiheit 1
T fährt mit überhöhter Geschwindigkeit und wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle durch den Polizisten P angehalten. Während P sich um die Formalia kümmert, bezeichnet die über diese Art von Verkehrsmessungen verärgerte T den P als "Wegelagerer" (= Straßenräuber).
Formalbeleidigung
Der Strafrechtsprofessor P bespricht in seiner gut besuchten BT-Vorlesung die letzte Klausur. Dabei zeigt er in einer PowerPoint-Folie ein Foto des Studenten S neben den völlig falschen Ausführungen, die der S in seiner Klausur gemacht hat. Laut lachend und mit ausladenden Gesten hält P dem S vor, vom strafrechtlichen Thema der Klausur keine Ahnung zu haben.
Ehrverletzung bei Tatsachenbehauptung
Ein Unbekannter stiehlt dem sehschwachen Opi O das Auto. Eine Woche später sieht O seinen Nachbarn N an dessen Auto. Da ruft er: "Sie haben mein Auto gestohlen!" In Wahrheit sieht das Auto des N dem Auto des O nur mehr oder weniger ähnlich. N fühlt sich angegriffen.
Ansinnen sexueller Handlungen / sexuelle Tätlichkeit
Musiklehrer M mag seine Schülerin S sehr. Als sie seine Annäherungsversuche stoisch abblockt, macht er ihr ein Angebot: "€100 und du schläfst mit mir?" Als S den Raum verlassen will, hält M sie kurz fest und küsst S – von dieser ungewollt – auf den Mund.
Ehrbegriff
T bezeichnet seine Ex-Freundin E auf Instagram als "Hure".
Tätlichkeit (§ 185 Alt. 2 StGB)
A und B streiten darüber, ob "Der Pate 1" oder "Der Pate 2" der bessere Film ist. Dabei wird A über die Meinung des B so wütend, dass er diesem ins Gesicht spuckt.
Tagebuch
Gegen den T läuft ein Ermittlungsverfahren. In sein Tagebuch schreibt er seitdem wiederholt sehr deutlich und ehrverletzend, wie wenig er von der Staatsanwältin S hält. Bei einer rechtmäßigen Beschlagnahme wird das Tagebuch des T beschlagnahmt. Als die S Beweise auswertet und im Tagebuch liest, traut sie ihren Augen nicht und stellt Strafantrag.
Beleidigungsfreie Sphäre
Familie F, bestehend aus Vater V, Mutter M und Tochter T, sitzen am Tisch und essen gemeinsam. Dabei sagt V, er halte die Bundeskanzlerin A für ein "dummes Miststück". T, die heimlich ein großer Fan von A ist, ruft am nächsten Tag im Bundeskanzleramt an und berichtet davon. A stellt daraufhin Strafantrag.
Grundfall 2 - Objektiver TB
Reichsbürger R ist ein sehr aktiver Facebook-User. Unter einem Link zu einem Artikel über die Politikerin K bezeichnet er sie als "Stück Scheiße" und "Sondermüll". Der Kommentar wird vielfach gelesen.
Grundfall 1
T hasst seinen Nachbarn N. Als dieser gerade mit einer lauten Heckenschere die Hecke schneidet, schreit T ihn an: „Verpiss dich aus meiner Straße du Bastard!“ N fühlt sich angegriffen.