Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
Der türkische Präsident E reagiert auf das Spottlied des Satiremagazins „extra 3“ sehr empfindlich. Um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem von dem zulässigen Spottlied betroffenen E zu erläutern, trägt der Fernsehmoderator B ein Schmähgedicht vor, welches nach dessen ausdrücklicher Erklärung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreite und in dem mit Bezug auf E auch pädophile sowie sodomitische Aktivitäten geäußert wurden.
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Tagebuch
Gegen den T läuft ein Ermittlungsverfahren. In sein Tagebuch schreibt er seitdem wiederholt sehr deutlich und ehrverletzend, wie wenig er von der Staatsanwältin S hält. Bei einer rechtmäßigen Beschlagnahme wird das Tagebuch des T beschlagnahmt. Als die S Beweise auswertet und im Tagebuch liest, traut sie ihren Augen nicht und stellt Strafantrag.