Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
§ 156 StGB im Strafprozess (2)
§ 156 StGB im Strafprozess (2)
leichtmittelschwer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge T gibt vor dem Staatsanwalt eine falsche eidesstattliche Versicherung ab.
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Einordnung des Falls
§ 156 StGB im Strafprozess (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T gibt die falsche eidesstattliche Versicherung vor der zuständigen Stelle ab (§ 156 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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