§ 156 StGB im Strafprozess (2)
[...Wird geladen]
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge T gibt vor dem Staatsanwalt eine falsche eidesstattliche Versicherung ab.
Einordnung des Falls
§ 156 StGB im Strafprozess (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T gibt die falsche eidesstattliche Versicherung vor der zuständigen Stelle ab (§ 156 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!