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Publizität des Handelsregisters – Wirkung der richtigen Eintragung innerhalb der 15-Tage-Frist (§ 15 Abs. 2 S. 2 HGB)
Sachverhalt
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Negative Publizität des Handelsregisters (§ 15 Abs. 1 HGB)
P ist Prokuristin der Feinkost OHG. Die Prokura wird widerrufen, ohne dass dies im Handelsregister eingetragen wird. P bestellt bei Lieferant L zehn Kisten frische Feigen. Als L diese liefert, entgegnet Gesellschafterin A, sie nehme die Feigen nicht an. Der Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, P’s Prokura sei erloschen.

Anwendbarkeit der negativen Publizität bei unterbliebener Bekanntmachung im Handelsregister (§ 15 Abs. 1 HGB)
Der kleingewerbetreibende K hat die Eintragung seiner Firma K e.K. in das Handelsregister beantragt. Die Eintragung wurde vorgenommen, eine Bekanntmachung ist jedoch unterblieben. K liefert an die X-GmbH mangelhafte Ware. Er lehnt Gewährleistungsansprüche ab, da die X-GmbH den Mangel nicht unverzüglich gerügt habe (§ 377 Abs. 2 HGB).