Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Wege der Sitzungspolizei lehnt die vorsitzende Richterin R die Zulassung weiterer Zuhörer wegen Überfüllung ab. Dennoch dringt der neugierige T in den Gerichtssaal 813 des Kriminalgerichts Moabit in Berlin ein.
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Einordnung des Falls
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gerichtssaal ist ein "abgeschlossener Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
7.10.2020, 08:57:55
Was ist mit Sitzungspolizei gemeint?
Real Thomas Fischer Fake 🐳
8.10.2020, 14:10:08
Guckst du da: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sitzungspolizei Ich kannte den Begriff aber auch nicht :)
Isabell
8.10.2020, 14:39:37
Ah. Dann macht auch die Einleitung des Satzes Sinn. Danke!
Hamburger Michel
25.10.2020, 15:21:31
In Kurzform (Formulierung von Wikipedia-Autoren): "Die Sitzungspolizei bezeichnet das Recht und die Pflicht des Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung, in der Sitzung die Ordnung nach § 176 GVG aufrechtzuerhalten." Es wird dort auf Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, § 176 GVG, Rn. 10 verwiesen. 🙂