Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Wege der Sitzungspolizei lehnt die vorsitzende Richterin R die Zulassung weiterer Zuhörer wegen Überfüllung ab. Dennoch dringt der neugierige T in den Gerichtssaal 813 des Kriminalgerichts Moabit in Berlin ein.
Einordnung des Falls
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gerichtssaal ist ein "abgeschlossener Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!