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Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer (§ 989 BGB)
Sachverhalt
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Haftung des redlichen Besitzmittlers (§ 991 Abs. 2 BGB)
Bruder B vermietet das von seiner Schwester S geliehene Fahrrad ohne ihre Zustimmung an den redlichen M. Die Weitergabe hatte S zuvor untersagt. M beschädigt bei einer Fahrradtour im Gebirge fahrlässig die Speichen des Hinterrades.
Schadensersatzanspruch bei versehentlicher Besitzerlangung durch Mitnahme eines Regenschirms
A nimmt nach einem Restaurantbesuch versehentlich den Regenschirm des B mit, da es sich um dasselbe Modell handelt. In der Folge beschädigt A den Regenschirm fahrlässig.