Versuchte Anstiftung 7
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte eine Person überreden, den O zu töten. Dazu setzt er ein Kopfgeld aus und teilt dies bei einem Stammtisch fünf Personen mit. Vier davon lehnen ab.
Diesen Fall lösen 64,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB) erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung ist nach h.M. hinsichtlich der vier Personen fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.