Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Mindermeinung
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Mindermeinung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O schlagen. Als O den T sieht, bekommt er Angst und rennt weg, wobei er dabei umknickt und sich das Genick bricht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Mindermeinung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach einer Minderansicht kommt eine Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuches nur in Betracht, wenn auch hinsichtlich der schweren Folge Vorsatz gegeben war.
Genau, so ist das!
3. Die herrschende Meinung bejaht eine Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuches.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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