Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Tötungsvorsatz bei objektiv äußerst gefährlicher Handlung – Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit

Tötungsvorsatz bei objektiv äußerst gefährlicher Handlung – Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit

21. Januar 2026

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Klassisches Klausurproblem

Auf einer Party berührt der betrunkene B mit einer brennenden Zigarette das T-Shirt des Z. Es wird kaum sichtbar beschädigt. Aus Rache bringt Z den B auf dem Nachhauseweg zu Fall und stranguliert ihn mit seinem Gürtel 3 bis 5 Minuten. B stirbt an der dadurch verursachten Gehirnschwellung.

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