Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit bei einer Gasexplosion
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E will sein Haus sanieren. Dazu müssen die Mieter ausziehen. E öffnet im Keller eine Gasleitung, um eine Explosion auszulösen. Er weiß, dass durch herabstürzende Gebäudeteile Personen tödlich getroffen werden könnten. Wenig später stürzt das Haus ein. Sechs Mieter sterben.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit bei einer Gasexplosion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Tod als mögliche Folge seines Handelns erkennt und dies billigt oder sich zumindest um des erstrebten Ziels willen damit abfindet.
Ja, in der Tat!
2. E hatte bedingten Tötungsvorsatz (§ 212 Abs. 1 StGB), auch wenn ihm der Tod der Mieter unerwünscht war.
Ja!