Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („Berliner Raserfall“)

Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („Berliner Raserfall“)

3. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Spontan starten H und N um 0:40 Uhr ein Autorennen in der Berliner City West. Bei stetiger Beschleunigung missachten sie alle roten Ampeln. An der Kreuzung Tauentzien-/Nürnberger Straße prallt H mit 170 km/h gegen den von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten Jeep des W. Beim Einfahren in die Kreuzung hatte H keinerlei Reaktionsmöglichkeit mehr, um eine Kollision zu verhindern. W stirbt.

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