Dringender Tatverdacht
21. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F sieht, wie O durch das Fenster in die Wohnung seines Nachbarn N einsteigt. In dem Glauben, O bei einem Einbruch zu überraschen, überwältigt er ihn und hält ihn fest, bis die Polizei eintrifft. O soll bei N jedoch nur die Blumen gießen und hat sich versehentlich ausgeschlossen.
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