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„Familienwahlrecht“ (Abschlussfall Wahlrechtsgrundsätze)

einfach
schwer
22. Juni 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Um die Bedürfnisse junger Menschen politisch stärker zu berücksichtigen, diskutiert der Bundestag über die Einführung eines „Familienwahlrechts“. Danach soll jeder von Geburt an aktiv wahlberechtigt sein. Die Sorgeberechtigten sollen das Wahlrecht bis zur Volljährigkeit für sie ausüben, wobei sie ohne und gegen den Willen des Minderjährigen entscheiden können.

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