Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
„Familienwahlrecht“ (Abschlussfall Wahlrechtsgrundsätze)
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„Familienwahlrecht“ (Abschlussfall Wahlrechtsgrundsätze)
24. März 2026
6 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um die Bedürfnisse junger Menschen politisch stärker zu berücksichtigen, diskutiert der Bundestag über die Einführung eines „Familienwahlrechts“. Danach soll jeder von Geburt an aktiv wahlberechtigt sein. Die Sorgeberechtigten sollen das Wahlrecht bis zur Volljährigkeit für sie ausüben, wobei sie ohne und gegen den Willen des Minderjährigen entscheiden können.
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