Schulung für Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsrecht II
Beteiligung in personellen Angelegenheiten
Keine nachträgliche Anhörung - auch keine Heilung bei Zustimmung des Betriebsrates
Keine nachträgliche Anhörung - auch keine Heilung bei Zustimmung des Betriebsrates
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeberin Antje hat Langfinger Lars inflagranti beim Griff in die Kasse erwischt. Nach zwölf Tagen entscheidet sie, dass sie ihn außerordentliche kündigen möchte. Aus Zeitmangel holt sie die Anhörung des Betriebsrats im Anschluss an die Kündigung nach.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine nachträgliche Anhörung - auch keine Heilung bei Zustimmung des Betriebsrates
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ausspruch einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Ausspruch einer Kündigung ist nur wirksam, wenn die Arbeitgeberin zuvor den Betriebsrat angehört hat (§ 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG).
Genau, so ist das!
3. Da Antje nur noch zwei Tage für den Ausspruch der Kündigung verblieben, durfte sie die Anhörung des Betriebsrats nach Fristablauf noch nachholen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!