Fall zum Wachhund als Nutztier
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bäuerin B betreibt einen Bauernhof in der geschlossenen Ortschaft O. B hat sich den Dobermann Donald (D) zugelegt, der u.a. ihren Hof nachts vor Einbrechern schützen soll. Zu Einbrüchen kam es bisher nicht. Bei einem Spaziergang lässt sie den stets sehr braven D frei laufen. Als D die Spaziergängerin S sieht, beißt er dieser unvermittelt ins Bein.
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Einordnung des Falls
Fall zum Wachhund als Nutztier
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Besteht für B die Möglichkeit der Exkulpation, wenn D ein Nutztier ist (§ 833 S. 2 BGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist D ein Haustier?
Ja!
3. Stellt D ein Nutztier dar, wenn D zumindest im Moment der Schädigung als Wachhund verwendet wurde?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Sind Hunde stets Nutztiere, weil sie ihren Halter bewachen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ist D nach seiner allgemeinen Zweckbestimmung Nutztier, sodass sich B grundsätzlich exkulpieren könnte (§ 833 S. 2 BGB)?
Nein!
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