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Aufklärungspflicht – Muss die Ver­käu­ferin eines Hauses auf Dop­pel­mord hin­weisen?

einfach
schwer
27. Juni 2026
26 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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B verkauft K ein Wohnanwesen unter Gewährleistungsausschluss. Kurz danach erfährt K, dass 20 Jahre zuvor im Haus ein Doppelmord stattfand. In Kenntnis dieses Umstands hätte K das Anwesen nicht erworben. B hat selbst lange dort gelebt und wusste vom Mord. K erklärt die Anfechtung.

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