Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)

Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Subjektiver Tatbestand

Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Subjektiver Tatbestand

19. Juli 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T hat gerade einen Diebstahl verübt und setzt sich in sein Auto, um sich vom Tatort zu entfernen. T bemerkt, wie sich O sein Autokennzeichen notiert. Er steigt aus und zwingt O gewaltsam, dies zu unterlassen, um so zu verhindern, dass seine Spur verfolgt und ihm die Beute später abgenommen werden kann.

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