Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Staatsorganisationsrecht

Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17)

Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17)

29. August 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. GG-Änderung 2024

Bundesland M möchte durch ein neues Gesetz (BüGemBeteilG) Gemeinden und Bürger an der Wertschöpfung von Windparks teilhaben lassen, um ihre Akzeptanz für die Energiewende zu steigern. Dafür sollen die Windenergieunternehmen Projektgesellschaften für die Bürger- und Gemeindebeteiligung errichten.

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