Verbrechvernunft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erschießen. Als T gerade die Tür eintritt und die Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet, sieht er ein Kind neben O im Raum. T flieht, weil er Angst hat, dass das Kind ihn verrät und eine Haft für ihn nicht in Betracht kommt.
Einordnung des Falls
Verbrechvernunft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Theorie von der Verbrechervernunft freiwillig aufgegeben.
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Genau, so ist das!
2. Für die Theorie wird angeführt, dass der Täter sich die Straffreiheit verdienen muss.
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Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Daniel
22.11.2022, 13:03:46
Zur letzten Frage: Lässt sich das Argument, dass sich der Täter die Straffreiheit verdienen müsste, nicht eher GEGEN die Theorie von der Verbrechervernunft anführen?
Daniel
22.11.2022, 13:11:34
Frage selbst beantwortet: Nein. Ich hatte die Theorie von der Verbrechervernunft falsch verstanden