Verbrechvernunft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erschießen. Als T gerade die Tür eintritt und die Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet, sieht er ein Kind neben O im Raum. T flieht, weil er Angst hat, dass das Kind ihn verrät und eine Haft für ihn nicht in Betracht kommt.
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Einordnung des Falls
Verbrechvernunft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Theorie von der Verbrechervernunft freiwillig aufgegeben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Theorie wird angeführt, dass der Täter sich die Straffreiheit verdienen muss.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel
22.11.2022, 13:03:46
Zur letzten Frage: Lässt sich das Argument, dass sich der Täter die Straffreiheit verdienen müsste, nicht eher GEGEN die Theorie von der
Verbrechervernunftanführen?
Daniel
22.11.2022, 13:11:34
Frage selbst beantwortet: Nein. Ich hatte die Theorie von der
Verbrechervernunftfalsch verstanden