Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um seinen Misserfolgen auf der Arbeit Ausdruck zu verleihen, schlägt T seinen sechsjährigen Sohn O regelmäßig ins Gesicht und mit beiden Händen gegen die Ohren. T trifft O so schlimm, dass O sein Gehör verliert. Eine solche Folge hielt T durchaus für möglich.
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Einordnung des Falls
Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O regelmäßig schlägt, erfüllt er den objektiven Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 225 Abs. 3 StGB enthält Erfolgsqualifikationen.
Nein!
3. T bringt O durch seine Schläge "in die Gefahr des Todes" (§ 225 Abs. 3 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. T bringt O durch seine Schläge "in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung" (§ 225 Abs. 3 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
5. T handelte bezüglich der "schweren Gesundheitsschädigung" auch vorsätzlich.
Ja!
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