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Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei formell rechtswidrigem, aber nicht aufhebbarem Verwaltungsakt
Sachverhalt
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Begriff des Rechtsverhältnisses als Voraussetzung der Feststellungsklage (§ 43 VwGO)
A ist Altenpfleger und deswegen gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PflegeKG Mitglied in der Pflegekammer Niedersachsen (Pflichtmitgliedschaft). A ist der Meinung, zwischen ihm und der Pflegekammer Niedersachsen bestehe kein Rechtsverhältnis.
Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis – Abgrenzung zur Auslegungsfrage
Die zuständige Behörde B untersagt Karl Krümel (K) den Betrieb seiner Gaststätte mit der Begründung, K sei nicht zuverlässig im Sinne von § 35 GewO. K will, dass seine Zuverlässigkeit gerichtlich festgestellt wird.