Kein gemeinsamer Tatentschluss
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Rapper M1 und M2 wollen dem O gemeinsam eine Lektion erteilen. Während M1 meint, es ginge darum, O zu verprügeln, stellt M2 sich einen „Battle-Rap" vor. Daher ist M2 mächtig überrascht, als M1 dem O plötzlich einen Kinnhaken verpasst.
Einordnung des Falls
Kein gemeinsamer Tatentschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M1 hat sich wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, indem er dem O einen Kinnhaken verpasste.
Ja, in der Tat!
2. Zwischen M1 und M2 kam ein gemeinsamer Tatentschluss zustande.
Nein!
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Helena
25.1.2022, 17:49:21
Ich meine das als Kompliment, weil dieser Fall wirklich gut das Problem sehr simpel darstellt. Aber ich glaube das ist der dümmste und bescheuertste Übungsfall, den ich je gesehen habe. Hat mich sehr zum Lachen gebracht.
Elias Von der Brelie
21.5.2023, 14:22:56
Es gibt Konkurrenz. Ich glaub der Fall wo der Aufpasser eines Körperlich-behinderten diesen in Müllpackungen eingepackt hat und in einen Müll Container geschmissen hat zur "sexuellen Befriedigung", woraufhin dieser erstickt ist war auch fragwürdig. Oder der Fall wo ein Attentäter sein Gift ausversehen mit Kiwi Saft verwechselt hat und das Opfer daraufhin sofort stirbt, weil es gegen Kiwis allergisch ist. Es gibt viele unterhaltsame Fälle.