Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V eine Waschmaschine mit Montageservice bei sich zu Hause. V liefert eine einwandfreie Waschmaschine, schließt diese jedoch falsch an, wodurch die Waschmaschine so beschädigt wird, dass sie sich nicht mehr anstellen lässt.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da V sich verpflichtet hat, die Waschmaschine auch zu montieren, ist der zwischen K und V geschlossene Vertrag ein Werkvertrag (§ 631 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
2. Da V die vereinbarte Montage unsachgemäß durchgeführt hat, hat die Waschmaschine einen Sachmangel ((§ 434 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 BGB).
Ja!
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Jurapro
6.12.2022, 18:43:21
Vielen Dank für die großartigen Fälle bei Jura Fuchs. Sie helfen mir bei meiner Examensvorbereitung wirklich sehr. Sollte ich in einem Fall mal etwas nicht verstanden haben, schaue ich hier nach und lese nochmal die ausführlichen Erklärungen der Moderatoren nach. (Meistens wurde meine Frage nämlich schon von anderen Nutzeren gestellt). Spätestens dann habe ich die Thematik verstanden. Toll, dass es hier diese Möglichkeit gibt Fragen zu stellen. :-) Kleine Anmerkung zu dem Fall. Die Normen müssten noch aktualisiert werden.
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Lukas_Mengestu
8.12.2022, 16:21:16
Wow, vielen lieben Dank für das tolle Feedback! Das freut uns wirklich ungemein! Die beiden Normen, die uns durchgerutscht sind, haben wir nun aktualisiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team