Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V eine Waschmaschine mit Montageservice bei sich zu Hause. V liefert eine einwandfreie Waschmaschine, schließt diese jedoch falsch an, wodurch die Waschmaschine so beschädigt wird, dass sie sich nicht mehr anstellen lässt.
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Einordnung des Falls
Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da V sich verpflichtet hat, die Waschmaschine auch zu montieren, ist der zwischen K und V geschlossene Vertrag ein Werkvertrag (§ 631 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da V die vereinbarte Montage unsachgemäß durchgeführt hat, hat die Waschmaschine einen Sachmangel ((§ 434 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 BGB).
Ja!
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