Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Rückübertragung bei vollständiger Tilgung
Rückübertragung bei vollständiger Tilgung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architekt A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich deshalb, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten Hauses abtritt. Nach einiger Zeit hat A die Darlehenssumme der B vollständig zurückgezahlt.
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Einordnung des Falls
Rückübertragung bei vollständiger Tilgung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Tilgung des Darlehens findet ein automatischer Rückfall der zur Sicherung übertragenen Forderungen statt, sodass A wieder Inhaber der Forderung ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach vollständiger Zurückzahlung des Darlehens durch A muss die Bank die Forderungen an A zurückabtreten.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
suessmaus
9.8.2023, 16:02:34
Was wäre denn die Anspruchsgrundlage für die Rückübertragung der Forderung?
David.
9.8.2023, 16:19:40
Der Sicherungsvertrag ist gesetzlich nicht geregelt und stellt damit einen Vertrag sui generis (§ 311 I BGB) dar. Du könntest also §§ 311 I, 241 zitieren, da sich die Verpflichtung für die Rückübertragung aus der
Sicherungsabredeergibt.
Sessi
14.1.2024, 18:10:47
könnte für die Rückübertragung der Forderung auch § 812 I 2 Alt. 1 in Betracht kommen ?, weil wenn die zu sichernde FO nach § 362 I erloschen ist, fehlt doch dem Sicherungsvertrag die Grundlage