Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Automatische Rückübertragung durch Bedingung
Automatische Rückübertragung durch Bedingung
20. Mai 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (5.639 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Architekt und Baunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. Zur Sicherheit tritt A der B die Forderung aus dem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses ab. Zudem haben sie die Rückzahlung des Kredits zur auflösenden Bedingung für die Übertragung der Forderung gemacht. Später wird das Haus tatsächlich wie geplant errichtet und verkauft. A tilgt den Kredit.
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Einordnung des Falls
Automatische Rückübertragung durch Bedingung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B wird nach der Abtretung mit dem Entstehen der Kaufpreisforderung zunächst Inhaberin dieser Forderung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach vollständiger Tilgung des Darlehens wird A automatisch wieder Inhaber der Forderung.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
2.11.2024, 00:45:19
Ist die Vereinbarung einer Bedingung gem. § 158 II BGB stets in den
Sicherungsvertrag"reinzulesen" (in der Klausursituation) oder bedarf es zumind. einer
konkludenten Vereinbarung durch die Parteien?
TubaTheo
26.11.2024, 22:45:12
Das muss von den Parteien (zumindest
konkludent) vereinbart werden. Grundsätzlich erwirbt der Sicherungsgeber nicht automatisch das Recht zurück. Es muss durch den Sicherungsnehmer (aktiv) zurück abgetreten werden.
benjaminmeister
4.1.2025, 18:33:03
Dazu Looschelders,
SchuldR AT, § 52 Rn. 67: "Sie [die
Sicherungsabrede] kann auch festlegen, dass die Forderung nach Wegfall des Sicherungszwecks – zB vollständiger Rückzahlung des gesicherten Darlehens – automatisch an den Sicherungsgeber zurückfällt. Schweigt die
Sicherungsabrededazu, bedarf es grundsätzlich einer ausdrücklichen Rückübertragung."