Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O schlagen. Als O den T sieht, bekommt er Angst und rennt weg, wobei er dabei umknickt und sich das Genick bricht.
Einordnung des Falls
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
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Ja, in der Tat!
2. Vertritt man die Letalitätslehre, kommt ein erfolgsqualifizierter Versuch in Betracht, auch wenn der Täter das Grunddelikt nur versucht hat.
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Nein!