Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O schlagen. Als O den T sieht, bekommt er Angst und rennt weg, wobei er dabei umknickt und sich das Genick bricht.
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Einordnung des Falls
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vertritt man die Letalitätslehre, kommt ein erfolgsqualifizierter Versuch in Betracht, auch wenn der Täter das Grunddelikt nur versucht hat.
Nein!
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Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Robinski
1.8.2024, 15:33:54
Würde das dann im gefahrspezifischen Zusammenhang geprüft werden? Und was unterscheidet die L
ehregenau von der standardmäßigen Definition des gefahrspezifischen Zusammenhangs?