Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O schlagen. Als O den T sieht, bekommt er Angst und rennt weg, wobei er dabei umknickt und sich das Genick bricht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit des Versuchs Letalitätslehre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vertritt man die Letalitätslehre, kommt ein erfolgsqualifizierter Versuch in Betracht, auch wenn der Täter das Grunddelikt nur versucht hat.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Robinski
1.8.2024, 15:33:54
Würde das dann im gefahrspezifischen Zusammenhang geprüft werden? Und was unterscheidet die L
ehregenau von der standardmäßigen Definition des gefahrspezifischen Zusammenhangs?
Sassun
7.11.2024, 15:19:01
Hab ich mich auch gefragt und daher nachgelesen, hier mein Vorschlag: I. Vorprüfung 1. Nichtvollendung Tat 2. Strafbarkeit Versuch II. Tatbestand 1. Tatentschluss (Grunddelikt) 2.
Unmittelbares Ansetzen(Grunddelikt) 3. Erfolgsqualifikation (Die ja schon fahrlässig eingetreten ist) a) Kausaler Eintritt der Folge b) Spezifischer Gefahr Zusammenhang [SP] Hier würde ich (wenn überhaupt) die Theorien ansprechen. Würde man schließlich der Letalitätstheorie folgen, müsste man den erfolgsqualifizierten Versuch nach meinem Verständnis ablehnen. Daher ist hier vielmehr auf die L
ehreder Handlungsgefahr und damit die Gefährlichkeit der
Tathandlungabzustellen. [...]
as.mzkw
10.11.2024, 15:49:35
s.o.