Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) und seine Abgrenzung (Fremder Mantel)
Strafrecht AT | Vorsatz | Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) und seine Abgrenzung (Fremder Mantel)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verbringt seinen Feierabend in der Bullerei im Schanzenviertel – dem Restaurant von Tim Mälzer. Beim Verlassen greift er an der Garderobe einen Mantel in dem Glauben, es sei seiner. Tatsächlich handelt es sich aber um den ganz ähnlich aussehenden Mantel des O. T fährt mit der U3 nach Hause.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) und seine Abgrenzung (Fremder Mantel)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat eine fremde bewegliche Sache weggenommen und damit den objektiven Tatbestand des Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte Vorsatz bzgl. der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vermouth
5.7.2023, 10:33:33
Warum straffrei? Käme nicht noch eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit in Betracht?
swoobii
24.7.2023, 10:48:32
Einen fahrlässigen Diebstahl gibt es nicht.
Geithombre
28.11.2023, 07:53:51
Völlig richtig, was Swoobii schreibt. § 15 StGB normiert, dass grds nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Eine Ausnahme hiervon gilt aber, wenn das Gesetz selbst fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt (so wie z.B. § 222 StGB). Die § 242 ff. StGB sehen allerdings keinen Straftatbestand eines fahrlässigen Diebstahls vor, so dass dieser nicht strafbar ist.
Lavendelfee 🪽
5.3.2024, 20:50:58
Hört doch mal auf, ernstgemeinten Fragen runterzuvoten! Das Forum ist doch dafür da, Fragen zu stellen, auch wenn sie einem vielleicht „doof“ erscheinen. 😊 #nurliebe
Vermouth
21.6.2024, 15:22:59
Ist mir sowas von Wurst, wer hier was runtervotet. Da steh ich drüber. 😂
mwally
16.8.2024, 15:31:37
Genau, deshalb antwortest du auch nach 10 Monaten um allen mitzuteilen, dass dir das egal ist. ;)
Vermouth
21.11.2024, 06:47:08
Was willst du denn jetzt? Ich antworte, wann es mir passt und nicht, wann du es dir wünschst. 😂😂 Habe auch besseres zu tun und hänge nicht 24/7 auf Jurafuchs rum, wie du anscheinend. Leg dir ein Hobby zu. 😉