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Dürfen Museen das Fotografieren und Verbreiten von Fotos im Internet verbieten?

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Dürfen Museen das Fotografieren und Verbreiten von Fotos im Internet verbieten?

3. Mai 2026

3 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K betreibt ein Museum. Sie stellt Fotografien von Gemälden sowie eigene Kunstwerke aus. Mit Piktogrammen (Schilder mit durchgestrichener Kamera) und in ihrer Benutzungsordnung untersagt K das Fotografieren im Museum. B fertigt Scans der Fotografien an. Außerdem fotografiert er die Kunstwerke der K. Beides lädt er ins Internet hoch. K verlangt von B Unterlassung.

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