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Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Übersendung per Telefax
Sachverhalt
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Bekanntgabe eines Verwaltungsakts per E-Mail
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Bekanntgabefiktion für schriftlichen Verwaltungsakt – Grundfall (§ 41 Abs. 2 VwVfG)
Unternehmerin U betreibt einen Freizeitpark in Deutschland. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer neuen Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung am 06.04. bei der Post auf.