Unrechtseinsicht 6
30. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T schneidet die Haare seines 30-jährigen Sohns gegen dessen Willen ab. Dabei ist er der festen Überzeugung, dass die Rechtsprechung und Lehre damit Unrecht haben, dass Kopfhaare zum Körper gehören und daher von § 223 StGB erfasst sind.
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