Unrechtseinsicht 6

30. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T schneidet die Haare seines 30-jährigen Sohns gegen dessen Willen ab. Dabei ist er der festen Überzeugung, dass die Rechtsprechung und Lehre damit Unrecht haben, dass Kopfhaare zum Körper gehören und daher von § 223 StGB erfasst sind.

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