Zivilrecht

Sachenrecht

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Abhandenkommen beim minderjährigen mittelbaren Besitzer

Abhandenkommen beim minderjährigen mittelbaren Besitzer

13. Mai 2025

23 Kommentare

4,8(24.338 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Vermieter V und der 16-jährige M schließen (mit Einwilligung der Eltern des M) einen Mietvertrag über ein Mofa. Eines Tages überlässt M den Besitz an dem Mofa dem H, da er meint, dieser könne es gut gebrauchen. H veräußert unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung II das Mofa an G.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Abhandenkommen beim minderjährigen mittelbaren Besitzer

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. G hat Eigentum nach § 929 S. 1 BGB erlangt.

Nein!

Die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB setzt voraus: (1) Einigung, (2) Übergabe, (3) Einigsein bei Übergabe, (4) Berechtigung des Veräußerers. H und G haben sich über den Eigentumsübergang geeinigt. H hat G das Mofa übergeben. H und G waren zum Zeitpunkt der Übergabe einig, dass das Eigentum an G übergehen solle. H war jedoch nicht verfügungsbefugt. Eigentümer des Mofas war V.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Wenn das Mofa nicht abhandengekommen ist (§ 935 BGB), hat G Eigentum nach § 929 S. 1, 932 BGB erlangt.

Genau, so ist das!

H und G haben sich über den Eigentumsübergang geeinigt. H hat G das Mofa übergeben. H und G waren zum Zeitpunkt der Übergabe einig, dass das Eigentum an G übergehen soll. H war nicht verfügungsbefugt. G war gutgläubig (§ 932 Abs. 2 BGB). Wird die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Erwerb eines gebrauchten Kfz nicht vorgelegt, kommt ein gutgläubiger Erwerb regelmäßig nicht in Betracht.

3. Für die Frage des Abhandenkommens ist auf den Eigentümer (V) abzustellen.

Nein, das trifft nicht zu!

Abhandenkommen (§ 935 BGB) bedeutet Verlust des unmittelbaren Besitzes ohne, nicht notwendigerweise gegen den Willen des Besitzers (etwa durch Diebstahl oder Verlust). Hat der Eigentümer nur mittelbaren Besitz, kommt es darauf an, ob die Sache dem Besitzmittler abhandengekommen ist (§ 935 Abs. 1 S. 2 BGB). Besitzmittler des Eigentümers war M. Es kommt hier darauf an, ob M das Mofa abhandengekommen ist.

4. M ist das Mofa abhandengekommen (§ 935 Abs. 1 BGB).

Nein!

Abhandenkommen (§ 935 BGB) bedeutet Verlust des unmittelbaren Besitzes ohne, nicht notwendigerweise gegen den Willen des Besitzers. Eine ältere Literaturansicht nimmt zum Schutz des Minderjährigen stets ein Abhandenkommen an. Nach anderer Literaturansicht erfordere ein Besitzaufgabewille nur die Fähigkeit, einen natürlichen Willen zu bilden (Besitzaufgabe damit kein rechtsgeschäftliches Handeln). Das könne jeder Minderjährige. Die hL stellt auf die Urteilsfähigkeit des Minderjährigen hinsichtlich der Besitzaufgabe ab. M hat den Besitz am Mofa freiwillig aufgegeben. M ist allerdings beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Folgt man der überwiegenden Ansicht, so ist davon auszugehen, dass M als 16-jähriger die Folgen der Besitzaufgabe überblicken konnte. Das Mofa ist ihm nicht abhandengekommen. G hat gutgläubig Eigentum erworben.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Jurafuchs

Besitzdiener

A arbeitet im Elektrogroßhandelsgeschäft des E. Er soll dort einen Laptop des E reparieren. Als D ihm €50 für den Laptop bietet, "lässt A ihn mitgehen" und veräußert ihn an D. D veräußert den Laptop weiter an den gutgläubigen G.

Fall lesen

Jurafuchs

Fortwirken des Abhandenkommens

D stiehlt Es Traktor. D veräußert den Traktor sodann an G. G veräußert den Traktor weiter an J.

Fall lesen