Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 4
Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T vergiftet ihre Freundin O. Kurz darauf bereut sie die Tat und beichtet O ihr Vorgehen. Sie ruft daraufhin den Notarzt. In der Zwischenzeit kommt Adoptivsohn S und erschlägt O.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Tathandlung der T war kausal für den Erfolg.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Versuch ist fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Ja!
4. Die Tat wurde ohne Zutun der T nicht vollendet (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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