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Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung
Sachverhalt
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Sachlicher Schutzbereich der Meinungsfreiheit – Tatsachenbehauptungen ohne meinungsbildende Wirkung
Die Bundesregierung (B) erhebt im Rahmen einer bundesweiten Volkszählung Daten über Arbeitsplatz und Wohnort aller Bürger. Nörglerin N fragt sich, ob sie diese statistische Erhebung in ihrer negativen Meinungsfreiheit beeinträchtigt.