Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 2 BGB

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Autofahrer F fährt Omi O an. O liegt schwer blutend am Straßenrand. Großkanzleianwalt A kommt gerade von einem miserabel gelaufenen Gerichtstermin zu seinem Auto, das direkt neben der O parkt. Weil er keine Zeit für Altruismus hat, steigt er einfach über die O in sein Auto und fährt davon.

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Einordnung des Falls

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Schutzgesetzeigenschaft einer Norm setzt voraus, dass sie ausschließlich den Schutz von Individualinteressen bezweckt.

Nein!

Schutzgesetz ist eine materielle Rechtsnorm (Art. 2 EGBGB), die nach ihrem Zweck und Inhalt zumindest auch dazu bestimmt ist, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsgutes zu schützen. Es reicht daher aus, dass die Norm neben dem Allgemeinschutz auch Einzelne schützen soll. Ausgeschlossen sind hingegen solche Normen, die nur die Allgemeinheit schützen sollen.
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2. Die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.

Genau, so ist das!

BGH: Der Schutzzweck des § 323c StGB diene nicht nur dem Allgemeininteresse an solidarischer Schadensabwehr in Notlagen, sondern auch den bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgütern des in Not Geratenen (RdNr. 8). Die Verpflichtung zur Solidarität stehe zwar im Allgemeininteresse, sie ziele jedoch im Einzelfall auch darauf ab, Schäden von Individualrechtsgütern, die in Gefahr geraten sind, abzuwenden (RdNr. 9).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PET

Petrus

7.7.2023, 18:19:06

Wie verträgt sich das dazu, dass bei der GoA beim TBM „ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung“ gesagt wird, dass § 323c StGB keine Pflicht gegenüber dem Einzelnen (also dem Geschäftsherr) begründet, sondern nur gegenüber der Allgemeinheit? Hier wird aber dann doch auf den Einzelnen abgestellt.

Dogu

Dogu

29.10.2023, 19:47:30

Ja, das finde ich auch sehr verwirrend.

CR7

CR7

2.7.2024, 10:22:32

Same here. Habe auf Stimmt nicht gedrückt und war erschrocken


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