Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 2 BGB

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz

21. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Autofahrer F fährt Omi O an. O liegt schwer blutend am Straßenrand. Großkanzleianwalt A kommt gerade von einem miserabel gelaufenen Gerichtstermin zu seinem Auto, das direkt neben der O parkt. Weil er keine Zeit für Altruismus hat, steigt er einfach über die O in sein Auto und fährt davon.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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