Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrer F fährt Omi O an. O liegt schwer blutend am Straßenrand. Großkanzleianwalt A kommt gerade von einem miserabel gelaufenen Gerichtstermin zu seinem Auto, das direkt neben der O parkt. Weil er keine Zeit für Altruismus hat, steigt er einfach über die O in sein Auto und fährt davon.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Schutzgesetzeigenschaft einer Norm setzt voraus, dass sie ausschließlich den Schutz von Individualinteressen bezweckt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Petrus
7.7.2023, 18:19:06
Wie verträgt sich das dazu, dass bei der GoA beim TBM „ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung“ gesagt wird, dass § 323c StGB keine Pflicht gegenüber dem Einzelnen (also dem Geschäftsherr) begründet, sondern nur gegenüber der Allgemeinheit? Hier wird aber dann doch auf den Einzelnen abgestellt.
Dogu
29.10.2023, 19:47:30
Ja, das finde ich auch sehr verwirrend.
CR7
2.7.2024, 10:22:32
Same here. Habe auf Stimmt nicht gedrückt und war erschrocken