Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Widerrufserklärung - fehlerhafte Belehrung
Widerrufserklärung - fehlerhafte Belehrung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erwirbt von Vertreterin V an seiner Haustür für €150 neue Glühbirnen. V vergisst K ordnungsgemäß über seine Rechte zu belehren. Später bemerkt K, dass er noch einen großen Vorrat Birnen hat. Da er gerade viel zu tun hat, erklärt er erst drei Wochen später den Widerruf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entscheidend für die Geltendmachung eines Widerrufs ist die Einhaltung der 14-tägigen Widerrufsfrist. Der nachfolgende Fall behandelt dabei die Frage, welche Auswirkung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf den Beginn dieser Widerrufsfrist hat.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Steht K ein Widerrufsrecht zu?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt stets mit Vertragsschluss (§ 355 Abs.2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da K den Widerruf erst nach drei Wochen erklärt hat, ist dieser verfristet.
Nein!
Fundstellen
Prüfungsschema
Wie prüfst Du einen Rückgewähranspruch bei einem Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB?
- Bestehen eines Widerrufsrechts, § 312g Abs. 1 BGB
- Anwendbarkeit, § 312 Abs. 1 BGB
- Vorliegen eines Verbrauchervertrages, § 310 Abs. 3 BGB
- Verpflichtung zur Zahlung eines Preises, § 312 Abs.1 BGB
- Keine Bereichsausnahme, § 312 Abs. 2-7 BGB
- Vertrag nach §§ 312b, 312c BGB
- Keine Bereichsausnahme, § 312g Abs. 2, 3 BGB
- Anwendbarkeit, § 312 Abs. 1 BGB
- Widerrufserklärung, § 355 Abs. 1 S. 2-4 BGB
- Widerrufsfrist, §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2, 3 BGB
- Form
- Rechtsfolgen
- Unwirksamkeit des Vertrages ex nunc, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB
- Rückabwicklung, §§ 355 Abs. 3 S. 1, 357 Abs. 1 BGB
- Wertersatz, § 357a BGB
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