Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Widerruf & Verbraucherverträge

Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, verspätet zugegangen)

Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, verspätet zugegangen)

24. Februar 2026

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Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo sie erst am 16.6 eintrifft.

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Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)

Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo diese allerdings nie eintrifft.

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Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB)

Hausherrin H beauftragt den (mit telefonischer Auftragsannahme werbenden) Fliesenleger F per Telefon, bei ihr neue Fliesen zu verlegen. H verlangt sofortige Leistung und bestätigt, sie wisse, dass sie ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliere. F verlegt die Fliesen. Nach 5 Tagen gefallen H die Fliesen nicht mehr. Sie erklärt den Widerruf.

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