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Vorläufiges Eigentümerrecht und Löschungsanspruch (§ 1179a Abs. 2 BGB, § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB)
Sachverhalt
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S verfügt über eine Eigentümergrundschuld. W baut für S eine Garage. Zur Absicherung der Werklohnforderung bestellt S der W eine Hypothek. S veräußert sein Grundstück sodann an K. Zur Absicherung des Kaufpreises soll S die Grundschuld behalten.
Rückforderungsansprüche bei nicht-akzessorischer Realsicherheit vor Valutierung
S nimmt bei der B-Bank einen Kredit auf. B verlangt eine Sicherheit für den künftigen Rückzahlungsanspruch. Als Sicherheit bestellt S eine Sicherungsgrundschuld an seinem Grundstück zugunsten der B-Bank. Bevor es zur Auszahlung kommt, ist B schon insolvent. Bs Insolvenzverwalter möchte in das Grundstück vollstrecken.