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Abgrenzung Dreiecksbetrug/Diebstahl in mittelbarer Täterschaft bei Herausgabe durch Gärtner
Sachverhalt
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Bereicherung durch Überschreitung der Herausgabebefugnis beim Dreiecksbetrug
Elektrikerin E bittet Os Haushälter H, ihr Os Standmixer auszuhändigen, da sie ihn - was nicht stimmt - reparieren solle. O hat H untersagt, jedwede Gegenstände an Dritte herauszugeben. H glaubt an den Auftrag und, weil er von O genervt ist, gibt er den Standmixer gleichwohl an E.
Prozessbetrug
K verklagt seinen Geschäftspartner B auf Zahlung aus einem Kaufvertrag. Den Vertragstext hat er manipuliert, sodass er € 4000 statt den vereinbarten € 3000 ausweist. Richterin R erkennt die Fälschung nicht und verurteilt B zur Zahlung von € 4000. B hat noch nicht gezahlt.