Prozessbetrug
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt seinen Geschäftspartner B auf Zahlung aus einem Kaufvertrag. Den Vertragstext hat er manipuliert, sodass er € 4000 statt den vereinbarten € 3000 ausweist. Richterin R erkennt die Fälschung nicht und verurteilt B zur Zahlung von € 4000. B hat noch nicht gezahlt.
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Einordnung des Falls
Prozessbetrug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat R getäuscht, indem er ihr den manipulierten Kaufvertrag vorlegte. R hat sich deswegen geirrt (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Verfügt der Getäuschte nicht über sein eigenes Vermögen, so ist ein Betrug stets ausgeschlossen.
Nein!
3. Sowohl nach Befugnis-, als auch nach der Lagertheorie konnte R über Bs Vermögen verfügen.
Genau, so ist das!
4. Weil B die € 4000 noch nicht gezahlt hat, ist sein Vermögen auch noch nicht unmittelbar gemindert.
Nein, das trifft nicht zu!
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