Schulung für Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsrecht II
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
Persönliche Bedürfnisse (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
Persönliche Bedürfnisse (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Joachim liebt die Weihnachtszeit. Um sich voll auf das Plätzchenbacken und Glühweintrinken konzentrieren zu können, bittet er Arbeitgeberin Miranda im Dezember fünf Stunden weniger pro Woche zu arbeiten.
Diesen Fall lösen 100,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Persönliche Bedürfnisse (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verkürzung von Joachims Arbeitszeit ist nur wirksam, wenn der Betriebsrat zustimmt (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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