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Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe für Humanmedizin

einfach
schwer
18. Juni 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Der Studiengang Humanmedizin ist deutschlandweit zulassungsbeschränkt. Studienplätze werden über drei Quoten vergeben: 20 % an die Abiturbesten, 20 % nach Wartezeit und 60 % in Auswahlverfahren der Unis, die sich auch am Abiturdurchschnitt orientieren. Bewerber brauchen aktuell eine Abiturnote von 1,0-1,2 oder müssen ca. 15 Semester warten.

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