Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
„Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)
„Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)
28. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Referendarin R wohnt mit ihrer Freundin F zusammen. Wegen einer titulierten Forderung gegen R kommt Gerichtsvollzieher G zur Wohnung von R und F. Er pfändet die Waschmaschine. Diese wird zwar von R und F genutzt, steht aber im Alleineigentum der F.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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