Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Begriff der Standardmaßnahme
Studentin S setzt sich nach einer durchzechten Nacht in der Jüdefelderstraße in Münster auf ihr Rad, um nach Hause zu fahren. Fahrradpolizist P bemerkt S, die in Schlangenlinien fährt. P fordert S auf, sich auszuweisen.