Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Grundfall zur Standardmaßnahme
Grundfall zur Standardmaßnahme
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hooligan H ist nach einer Niederlage seines Lieblingsvereins Schalke 04 frustriert. Auf der Shoppingstraße von Gelsenkirchen tritt er wahllos gegen Mülleimer. Polizistin P wird auf H aufmerksam und erteilt ihm einen Platzverweis für die Shoppingstraße.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall zur Standardmaßnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jede polizeiliche Maßnahme, die der Gefahrenabwehr dient, kann auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) gestützt werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach Polizeigesetz NRW gibt es eine Standardermächtigung für den Platzverweis (§ 34 Abs. 1 PolG NRW). Kann Ps Platzverweis gegen H auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Standardermächtigungen dienen der Gefahrenabwehr.
Ja!
4. Die Standardermächtigungen berechtigen die Polizei zur Vornahme ganz bestimmter Maßnahmen.
Genau, so ist das!
5. Allein die Polizei ist zur Vornahme von Standardmaßnahmen befugt.
Nein, das trifft nicht zu!
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