Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Berlin
Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 1
Rechtsreferendar R erhält jeden Monat eine stattliche Unterhaltsbeihilfe vom Land Niedersachsen. Da man eine solche Menge an Geld unmöglich ausgeben kann, möchte R einen genehmigungsbedürftigen Geldspeicher errichten. R stellt einen Bauantrag in der dafür vorgeschriebenen Form.